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    Todesmeldung! 71-jährige Falun Gong-Praktizierende Sun Guozhen wurde Opfer der Verfolgung (Shuangcheng, Provinz Heilongjiang)


    (Minghui.de) Frau Sun Guozhen, eine 71 Jahre alte Falun Gong-Praktizierende aus der Stadt Shuangcheng, Provinz Heilongjiang, fuhr im April 2000 nach Peking, um für ein Ende der Verfolgung von Falun Gong zu appellieren. Dafür wurde sie festgenommen und ins Shuangcheng-Untersuchungsgefängnis gesperrt. Weil sie Falun Gong nicht aufgeben wollte, wurde sie nach etwa einem Monat für einen weiteren Monat zu einem sog. Gehirnwäschekurs verlegt.

    Am 17. Januar 2001 wurde sie wieder gewaltsam zu einem Gehirnwäschekurs verschleppt. Dort musste sie mehrere Monate lang immer auf dem kalten und feuchten Betonboden schlafen, sodass Symptome einer Gehirnblutung auftraten. Trotz allem widersetzte sich die alte Frau der Verfolgung und lehnte ab, die sog. „drei Erklärungen“ (1) zu schreiben. Die Beamten der Kommunistischen Partei banden sie auf einem Stuhl fest, traten und ohrfeigten sie.

    Im Gehirnwäschekurs erlitt Sun Guozhen aufgrund der Folter einen Rückfall ihrer früheren Herzerkrankung, welche beinahe zu ihrem Tod geführt hätte.

    Zu jener Zeit wurden unter Anordnung des Sekretärs der Parteikommission der Stadt Shuangcheng, Zhu Qingwen, mehrere Hunderte Falun Gong-Praktizierende vom Büro 610 (2) zur Gehirnwäsche verschleppt. Auch das örtliche Untersuchungsgefängnis war voll von Falun Gong Praktizierenden. Am 21. Januar 2001 wurden 80 Falun Gong-Praktizierende ins Arbeitslager verlegt.

    Im Mai 2001 wollte man Frau Sun wieder zu der örtlichen Parteischule zur weiteren Verfolgung verschleppen. Kaum aus der Haustür getreten, fiel die alte Frau in Ohnmacht. Die Angehörigen warfen den Verfolgern Gesetzlosigkeit vor. Daraufhin verlangten die Beamten von den Angehörigen 400 Yuan und ließen Frau Sun frei.

    Im Frühling 2003 klebte Sun Guozhen in der Öffentlichkeit Flugblätter über die wahren Umstände der Verfolgung von Falun Gong-Übenden in China an. Sie wurde angezeigt und die Behörden erpressten 300 Yuan von ihr. Aufgrund der andauernden Verfolgung wurde Sun Guozhens körperlicher Zustand immer schlechter. Am 2. November 2005 starb sie.


    (1) Praktizierende werden unter Gehirnwäsche und Folter gezwungen, diese Erklärungen als Bestätigung zu schreiben, dass sie ihren Glauben aufgegeben haben. Die „drei Erklärungen“ hat sich das „Büro 610“ ausgedacht und sie bestehen aus einem Reuebekenntnis, einer Garantieerklärung, niemals wieder Falun Gong zu praktizieren und dem Anfertigen einer Namens- und Adressliste aller Familienmitglieder, Freunde und Bekannter, die ebenfalls Praktizierende sind.

    (2) Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.



    Dieser Artikel auf Chinesisch:
    http://www.minghui.ca/mh/articles/2005/11/27/115332.html

    Veröffentlicht in www.minghui.de am: Donnerstag 1. Dezember, 2005



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