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    Weitere Details über die Verhaftungen von Falun Gong-Übenden im Dezember 2004 in Xiamen

    Von einem Falun Gong-Übenden aus China

    (Minghui.de) Am 27. Dezember 2004 nach 21 Uhr führten, unter dem Befehl des Xiamen „Büro 610“ (1), die Chefs der Bezirkspolizeibehörde in Huli, Simin, Xiang’an und anderen Bezirken, hunderte von Polizisten an, um eine groß angelegte Razzia bei Dutzenden von Falun Gong- Übenden in der ganzen Stadt durchzuführen. Dabei beschlagnahmten sie gesetzeswidrig Computer, Drucker, CD-Brenner, Falun Gong-Bücher und Materialien mit Inhalten über die Wahrheit von Falun Gong und der Verfolgung. Zahlreiche Falun Gong-Übende wurden dabei gesetzeswidrig verhaftet. Einige Falun Gong-Übende wurden bei den Verhaftungen verletzt. Frau Chen Xiuchong, die um die 60 Jahre alt war, starb an diesem Abend in ihrer Wohnung, infolge des gewaltsamen Akts durch die Polizei. Die Razzia dauerte drei Tage. Diese gesetzeswidrigen Verhaftungen waren, seit Jiang Zemin die Verfolgung von Falun Gong 1999 startete, das schwerwiegendste Vorgehen gegen Falun Gong-Übende in Xiamen.

    Die gefangenen Falun Gong-Übenden waren unter anderem Ye Mi (um die 40 Jahre alt, von Beruf Dozentin an der Fakultät für Kunst in der Universität Xiamin), Frau Wu Shengxian (um die 20 Jahre, absolvierte an der Fakultät für Technik an der Universität Xiamen), Herr Chen Ronghui (um die 30 Jahre), Frau Yu Aihua (um die 50 Jahre), und Frau Chen Caizhi (ca. 40 Jahre).

    Das Gericht verurteilte Frau Yu Aihua gesetzeswidrig Anfang diesen Jahres zu vier Jahren Freiheitsstrafe, ohne ihre Familie davon benachrichtigt zu haben. Frau Yu appellierte für ihre Rechte und später wurde ihr Urteil auf dreieinhalb Jahre gesenkt. Es wurde gemeldet, dass sich Frau Yu zurzeit im Fuzhou Frauengefängnis befindet. Der ganze Prozess wurde widerrechtlich und im Geheimen durchgeführt. Frau Yus Familienangehörige brachten Frau Yus Aufenthalt erst in Erfahrung, nachdem sie die Strafanstalt angerufen hatten.

    Frau Ye Mi wurde Mitte Juni vor Gericht geführt. Ihre Familienangehörigen benachrichtigten ihre Kollegen von der Universität über die Anhörung. Die Dozenten der Universität nahmen trotz der Hindernisse, die ihnen die Behörden in den Weg gestellt hatten, an der Anhörung teil, um Frau Ye zu unterstützen. Der Verteidiger von Frau Ye plädierte für ihre Unschuld. Da das Gericht keine geltenden Beweise vorlegen konnte, musste sie das Verfahren eilig beenden. Danach schrieben die Dozenten der Xiamen Universität, die bei der Anhörung dabei gewesen waren, einen Brief an das Erziehungskomitee der Provinz, um im Namen von Frau Ye zu appellieren und ihre Freilassung zu beantragen. Doch dann beschuldigte das Gericht Frau Ye zu Unrecht, dass sie finanzielle Mittel aus dem Ausland angenommen hätte. In Wirklichkeit aber stammten die Gelder von dem Verkauf ihrer Bilder und waren somit legal. Schließlich erklärte das Gericht, dass dieser Fall vor einem anderen Gericht entschieden werden sollte.

    Wu Shengxian und Chen Ronghui befinden sich immer noch in Haft; weitere Details müssen noch ermittelt werden.

    Chen Caizhi wurde gegen Kaution freigelassen, während er auf seine Anhörung Anfang dieses Jahres wartete.


    (1) Das „Büro 610“ ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.



    Dieser Artikel auf Chinesisch:
    http://www.minghui.ca/mh/articles/2005/11/9/114129.html
    Dieser Artikel auf Englisch:
    http://www.clearwisdom.net/emh/articles/2005/11/28/67316.html

    Veröffentlicht in www.minghui.de am: Donnerstag 1. Dezember, 2005



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